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  • · Nachricht · Werbungskosten

    Häusliches Arbeitszimmer: Auch bei einem anderen Arbeitsplatz ist ein voller Werbungskostenabzug möglich

    | Arbeitnehmern, die einen oder zwei Tage in der Firma arbeiten und den Rest der Woche am Heimarbeitsplatz, kann für ihr häusliches Arbeitszimmer der volle Werbungskostenabzug zustehen. Das gilt nach Ansicht der OFD Münster (21.3.13, Kurzinfo ESt 6/2013) selbst dann, wenn der Arbeitsplatz in der Firma fünf Tage lang hätte genutzt werden dürfen. |

     

    Sind die im Arbeitszimmer und der Firma ausgeübten Tätigkeiten qualitativ gleichwertig, liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer, wenn der Steuerpflichtige mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer tätig wird (BMF 2.3.11, IV C 6 - S 2145/07/10002, Rz. 11). Demzufolge ist ein anderer Arbeitsplatz für den Abzug der Aufwendungen nur dann schädlich, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

    Quelle: ID 39498590