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  • · Nachricht · Wesentliche Ertragsminderung

    Antrag auf Grundsteuererlass bei Mietausfällen in 2011 jetzt stellen

    | Sind die Mieteinnahmen in 2011 hinter den Erwartungen zurückgeblieben, können Vermieter eventuell Grundsteuer sparen. Bei Mietausfällen besteht gemäß § 33 GrStG nämlich die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. |

     

    Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % vorgesehen.

     

    HINWEIS | Der Antrag ist grundsätzlich bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31. März zu stellen. Da der 31. März in diesem Jahr ein Samstag ist, verschiebt sich das Fristende auf den 2.4.12.

    Quelle: ID 32465310