· Analogabrechnung
Postendodontischer Glasfaseraufbau mit Restauration bei Kronenindikation
von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Geschäftsführerin AbrechnungPlus, Arnstadt, abrechnungplus.de
| Trotz eingehender Beratung entscheiden sich manche Patienten gegen die vom Behandler vorgeschlagene primäre Therapie. Dies ist häufig bei wurzelbehandelten Zähnen mit Kronenindikation der Fall. Als Ultima Ratio der präprothetischen Therapie kommt ein Glasfaseraufbau mit Restauration infrage. Da diese Leistung weder in der GOZ noch im für Zahnärzte geöffneten Teil der GOÄ enthalten ist, kann sie zusätzlich zur Restauration nur gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Dieser Beitrag erklärt, worauf es dabei ankommt. |
Indizierte und vom Zahnarzt empfohlene Behandlung
Ist bei einem wurzelbehandelten Zahn z. B. ein Glasfaseraufbau mit anschließender Kronenversorgung indiziert, sind z. B. folgende Leistungen abrechenbar:
| ||
GOZ | Leistung | Euro (2,3-fach) |
2195 | Schraubenaufbau, Glasfaserstift, Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. ä. zur Aufnahme einer Krone | 38,81 |
2197 | Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) | 16,82 |
§ 6 Abs. 1 | SDA-Aufbaurestauration, analog | xxx |
2210 | Vollkrone, Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- od. Stufenpräparation) | 217,06 |
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