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  • · Konservierende Leistungen

    Oft vergessen: Nr. 2300 GOZ ‒ Entfernung eines Wurzelstiftes

    Bild: ©MQ-Illustrations - stock.adobe.com

    von Anita Koschny, Dental Consulting, Bayreuth, dental-consulting.net

    | Wenn Zähne präpariert werden, die bereits mit stiftgetragenem Zahnersatz versorgt sind, muss der vorhandene Wurzelstift i. d. R. entfernt werden. Dass es hierfür mit der Nr. 2300 GOZ eine eigenständige Gebührenposition gibt, ist nicht immer bekannt. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie die Leistung richtig dokumentieren und abrechnen und wie Sie dadurch unnötige Honorarverluste vermeiden. |

    Leistungsbeschreibung und Abrechnungsbestimmungen

    Die Nr. 2300 GOZ ist berechnungsfähig für die Entfernung eines Wurzelstifts aus dem Wurzelkanal (ggf. mehrfach je Zahn). Sie schließt alle Arten von Wurzelstiften ein: gegossene Stiftaufbauten, konfektionierte Wurzelstifte und Schraubenaufbauten sowie Glasfaserstifte.

     

    • Nr. 2300 GOZ: Inhalt und Bewertung
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    Entfernung eines Wurzelstiftes

    270

    15,19 Euro

    34,93 Euro

    53,15 Euro