· Fachbeitrag · Faktorsteigerung
Auswahl und Begründung des Steigerungsfaktors nach der neuen GOZ
| Die GOZ 2012 bringt auch Veränderungen hinsichtlich der Auswahl und Begründung des jeweiligen Steigerungsfaktors für eine Gebührenposition mit sich. Dieser Beitrag erläutert, was Sie hierzu wissen und beachten müssen. |
Faktor 2,3 bildet die durchschnittliche Leistung ab
Die Voraussetzungen bzw. Bedingungen für das Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 finden sich nach wie vor im § 5 GOZ. Allerdings wurde in§ 5 Abs. 2 GOZ folgende Passage ergänzt:
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Der 2,3-fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab; ein Überschreiten dieses Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen; Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebührensatz zu berechnen. |
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