· Fachbeitrag · Neue GOZ
Der erste Schritt zur neuen GOZ-Abrechnung:Richtige und vollständige Leistungserfassung
von Sybille Diekamp, Oldenburg, www.diekamp-management.de
| Die Einführung der neuen GOZ zum 1. Januar 2012 bringt ohne Zweifel Strukturveränderungen mit sich. Naturgemäß wird die Umstellung einige Zeit dauern. Gerade deshalb ist es sehr wichtig, von Beginn an alle erbrachten Leistungen oder Umstände sorgfältig zu erfassen, damit diese „in Ruhe“ auf neue oder veränderte Abrechnungsmöglichkeiten bzw. -beschränkungen hin überprüft werden können. Der Schlüssel zur neuen GOZ ist also eine sorgfältige Dokumentation. Dieser Beitrag zeigt auf, worauf Sie dabei besonders achten sollten. |
Dokumentation der Behandlung
Um nach der neuen GOZ korrekt und vollständig abrechnen zu können, ist es elementar, alle für die - ggf. neue oder geänderte - Abrechnung maßgeblichen oder in Betracht kommenden Maßnahmen festzuhalten. Eine gute „Abrechnungsdokumentation“ ist immer die logische Konsequenz aus der Behandlungsdokumentation, denn ohne die Dokumentation einer Leistung kann diese bei der Abrechnung entweder vergessen oder im Streitfall nicht mehr bewiesen werden. Dies gilt umso mehr, als es naturgemäß eine gewisse Zeit braucht, bis die Abrechnungsmöglichkeiten nach der neuen GOZ gelernt, geschweige denn verinnerlicht sind. Im Nachhinein ist es aber immer schwierig, sich noch einmal in die komplette Behandlung hineinzudenken.
Die genaue Leistungserfassung ist mit Blick auf die neue GOZ auch auseinem weiteren Grund wichtig: Es ist davon auszugehen, dass der Patient mehr Informationen aus der Praxis benötigen wird, um zu einer ihm zustehenden Erstattung zu gelangen. Zum Beispiel erfordern viele Leistungen eine Erläuterung, wenn diese mehrfach berechnet werden.
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