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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Auswirkungen der neuen GOZ auf wichtige Grundprinzipien der Privatliquidation

    | Die neue GOZ stellt hohe Anforderungen an die tägliche Erstellung derLiquidationen. Dabei müssen Sie nicht nur die einzelnen neuen Gebührenpositionen, sondern auch die übergeordnete Systematik im Blick haben. Hilfreich dabei ist die folgende Übersicht zentraler Grundprinzipien der Privatliquidation auf Basis der neuen GOZ. |

    Mehrkostenleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten

    § 28 Abs. 2 SGB V regelt die Mehrkostenleistungen für gesetzlich versicherte Patienten. Diese müssen die Kosten selbst tragen, wenn Sie bei Zahnfüllungen darüber hinausgehende Versorgungen wünschen. Dies können beispielsweise Inlays, dentinadhäsive Rekonstruktionen oder auch zahnfarbene Füllungen mittels Mehrfarbentechnik bzw. adhäsiv befestigte Füllungen im Seitenzahngebiet sein (wenn bei dem Patienten keine Kontraindikation gegen Amalgamfüllungen vorliegt). In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen.  

     

    Ebenso gehören folgende kieferorthopädische Leistungen nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung: