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  • 03.12.2010 | Privatliquidation

    Der Abrechnungs-Check zum Jahresende: Haben Sie an das Wesentliche gedacht?

    Das Jahresende ist ein guter Zeitpunkt, die eigene Verwaltung daraufhin zu überprüfen, ob alle grundlegenden Abrechnungsgrundsätze eingehalten wurden. Werden hier Defizite festgestellt, gilt es, daraus resultierende Honorarverluste - soweit noch möglich - zu verhindern und, als wichtiger Vorsatz für das nächste Jahr, die Abrechnungsorganisation entsprechend zu optimieren. Wir haben daher einen Abrechnungs-Check für Sie erstellt, der zentrale übergeordnete Prinzipien der Privatliquidation im Blick hat.  

    1. Mehrkostenleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten

    §28 Abs. 2 SGB V regelt die Mehrkostenleistungen für gesetzlich versicherte Patienten. Danach müssen Patienten die Kosten selbst tragen, wenn Sie bei Zahnfüllungen darüber hinausgehende Versorgungen wünschen. Diese können dann beispielsweise Inlays, dentinadhäsive Rekonstruktionen oder auch zahnfarbene Füllungen mittels Mehrfarbentechnik bzw. adhäsiv befestigte Füllungen im Seitenzahngebiet sein (wenn bei dem Patienten keine Kontraindikation gegen Amalgamfüllungen vorliegt). In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen.  

     

    Ebenso gehören folgende kieferorthopädische Leistungen nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung:  

     

    • Keramikbrackets
    • Selbst legierende Brackets
    • Thermisch programmierbare Bögen
    • Farblose Bögen
    • Plasmabehandelte Bögen