· Fachbeitrag · Privatliquidation
Das neue Rechnungsformular zum 1. Juli 2012
| Ab dem 1. Juli 2012 ist für Privatliquidationen eine standardisierte Form für das Rechnungsformular vorgeschrieben, die sich aus der Anlage 2 zur neuen GOZ ergibt. Dies gilt gleichermaßen für Privatliquidationen an Privatpatienten und gesetzlich versicherte Patienten.
Die Pflicht, eine Liquidation nach Maßgabe dieser Vorlage zu gestalten, ergibt sich unmittelbar aus § 10 Abs. 1 der neuen GOZ. Dort heißt es: „ Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung nach der Anlage 2 erteilt worden ist. ...“ Die Anlage 2 gibt folgenden Rechnungsinhalt bzw. -aufbau vor:
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Liquidationsvordruck
Übertrag: .... ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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