· Fachbeitrag · Abrechnung nach GOÄ
Kurze Bescheinigung oder ausführlicher Krankheitsbericht: Das gilt bei der Abrechnung!
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Kurze Bescheinigungen und ausführliche Krankheitsberichte werden im Praxisalltag häufig geschrieben, doch nicht immer ist die Abrechnung korrekt. Dieser Beitrag gibt Hinweise zur Abrechnung der GOÄ-Nrn. 70 und 75. |
Wie ist eine „kurze Bescheinigung“ definiert?
Die Leistungsbeschreibung und Bewertung dieser Ziffer lauten:
| |||
GOÄ-Nr. | Leistungsbeschreibung | Punkte | Gebühr in Euro |
Ä70 | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | 40 | 2,33 (1,0-fach) 5,36 (2,3-fach) 8,16 (3,5-fach) |
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