· Fachbeitrag · Alterszahnheilkunde
Abrechnungsbeispiele zur Behandlungpflegebedürftiger Patienten
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Anhand von Beispielen wird in diesem Beitrag aufgezeigt, was bei der Abrechnung der Behandlung pflegebedürftiger Patienten zu beachten ist. |
Systematik und Zuschläge bei Pflegebedürftigkeit
Die BEMA-Nrn. 151 bis 155 enthalten den jeweiligen Besuch einschließlich Beratung und Untersuchung. Die dringend angeforderte und unverzügliche Ausführung sowie die Durchführung zu bestimmten Zeiten kann in Form der Zuschläge 161a bis f mit der jeweiligen Besuchsposition kombiniert werden. Ein Kinderzuschlag bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres ist unter BEMA-Nr. 165 vorgesehen.
Um dem erhöhten Aufwand bei der Behandlung pflegebedürftiger Patienten oder Patienten mit Behinderung bzw. eingeschränkter Alltagskompetenz Rechnung zu tragen, wurden im Rahmen der Neuregelung zum 01.04.2014 weitere Zuschläge (Nr. 171a/b) in den BEMA eingeführt. Das Wegegeld sowie die Reiseentschädigung bleiben nach wie vor zusätzlich abrechnungsfähig. Die GOZ/GOÄ kennt im Gegensatz zum BEMA keine Aufwandsentschädigung zur Behandlung und Betreuung pflegebedürftiger Patienten. Der zusätzliche Aufwand könnte hier lediglich im Steigerungsfaktor berücksichtigt werden.
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