· Fachbeitrag · Alterszahnheilkunde
Wie werden Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen und betreuten Wohnformen privat abgerechnet?
von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg
| Viele Bewohner von Pflegeeinrichtungen und betreuten Wohnformen sind wegen ihrer Grunderkrankungen nicht mehr in der Lage, eine Praxis aufzusuchen. Dieser Beitrag befasst sich speziell mit der Abrechnung bei Privatpatienten erbrachter Leistungen. Der Besuch und die Behandlung im Pflegeheim setzen sich zusammen aus: 1. Besuchspositionen, 2. Zuschlag/Zuschläge, 3. Entschädigungen (nach § 8 GOZ z. B. Wegegeld ...), 4. Zahnärztliche Leistungen (GOZ/GOÄ), die bei der Behandlung erbracht werden. |
1. Die Besuchspositionen
Die Besuchspositionen ergeben sich aus folgenden Situationen:
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GOÄ | Leistungsbeschreibung | Bemerkung |
Ä48 | Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen) - bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten | Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der ersten Inanspruchnahme des Arztes. |
Ä50 | Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung, wenn der Patient eine eigene Wohneinheit im Heim bewohnt und selbst anruft, auch um individuelle Zeiten zu vereinbaren | Siehe Ä48 |
Ä51 | Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nr. Ä50 - einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung | Siehe Ä48. Dieselbe häusliche Gemeinschaft beschreibt nicht das Wohnen auf einer gemeinsamen Station, sondern in einer gemeinsamen Wohneinheit, Zimmer |
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