26.11.2019 · Fachbeitrag · Analogabrechnung
Aktualisierte Fassung der BZÄK-Analogliste online
| Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat eine aktualisierte Fassung ihres „Katalogs selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen“ – kurz Analogliste – veröffentlicht (aktualisierte Fassung online unter iww.de/s3078 ). Im Vergleich mit der Liste vom November 2018 sind die Änderungen minimal: In Abschnitt K wurde die Leistung „Maßnahmen zur Verbesserung des Emergenzprofils vor der definitiven rekonstruktiven Phase“ um das Wort „definitiven“ ergänzt. |
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