· Fachbeitrag · Analogabrechnung
So kalkulieren Sie eine Analogposition richtig!
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Immer wieder stellt sich im Praxisalltag die Frage, welche Analoggebühren bei Leistungen angesetzt werden dürfen, die nicht in der GOZ oder GOÄ enthalten sind. Dieser Beitrag gibt Ihnen daher Hinweise zur Analogabrechnung sowie zur Kalkulation der entsprechenden Analogposition mithilfe einer Stundensatzermittlung. |
Analogabrechnung: Was ist zu beachten?
Die Abrechnung analoger Leistungen ist im § 6 Abs. 1 GOZ geregelt. Sie ist durch folgende Kriterien definiert: Es muss sich um eine selbstständige und nicht in der GOZ oder im für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ beschriebene Leistung handeln. Um eine Analogposition bilden zu dürfen, müssen die zuvor genannten Kriterien erfüllt sein.
Bei der Auswahl der Gebührenposition hat der Leistungserbringer freie Wahl. Er kann dies individuell entscheiden. Zu beachten gilt jedoch auch dabei:
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