· Fachbeitrag · BEMA Vs. GOZ
Prophylaxe in der Kinderzahnheilkunde ‒ ein Vergleich zwischen BEMA und GOZ
von Manuela Grossmann, BFS health finance GmbH, Dortmund
| In der GOZ bzw. im für Zahnärzte geöffneten Teil der GOÄ existieren einige Bereiche, in denen eine Behandlung über BEMA-Niveau nur durch die Anhebung des Gebührensatzes verhältnismäßig erscheint. Seit dem 01.07.2019 stehen den Zahnarztpraxen in Deutschland für gesetzlich versicherte Patienten weitere Leistungen im Rahmen der Kinderprophylaxe zur Verfügung. Doch mit welchem Patientenstamm ist die Praxis in diesem Fachbereich wirtschaftlich besser aufgestellt ‒ mit der Behandlung von privat oder gesetzlich Versicherten? |
Ziel des Vergleichs: Kostentransparenz schaffen
Die beiden Beispiele sollen eine Kostentransparenz zwischen den BEMA- Leistungen aus den Bereichen Individualprophylaxe und zahnärztlicher Früherkennung sowie den vergleichbaren Leistungen aus der GOZ schaffen.
Für die BEMA-Leistungen wird ein Punktwert von 1,1311 Euro zugrunde gelegt. Um einen realistischen Vergleich zu erzielen, wurden die Leistungen aus der GOZ bzw. GOÄ zum 2,3-fachen Faktor angesetzt. Darüber hinaus wurden Berechnungsbeispiele aufgeführt, die eine wiederkehrende Form der Abrechnung in den Zahnarztpraxen widerspiegeln. Selbstverständlich sind auch andere Ziffernkombinationen denkbar.
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