02.02.2015 · Fachbeitrag · Chirurgische Leistungen
Materialkosten neben OP-Zuschlägen berechnen?
| Die Berechnung von Materialien, die in einer Zahnarztpraxis anfallen und somit für einen erheblichen Kostenaufwand sorgen, ist mit Novellierung der GOZ 2012 eindeutig geregelt. Gemäß § 4 Abs. 3 GOZ sind alle anfallenden Praxiskosten mit der jeweiligen Gebühr für das Honorar abgegolten, soweit im Gebührenverzeichnis nicht etwas anderes bestimmt ist. Darüber hinaus beschreiben die „Allgemeinen Bestimmungen“ der jeweiligen Kapitel der GOZ, inwieweit Material zusätzlich berechnungsfähig ist. Wie werden aber grundsätzlich Materialien, die vor, während und nach einer ambulanten Operation anfallen, berechnet, wenn ein OP-Zuschlag anfällt? |
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