Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Dokumentation

    Dokumentationsleitfaden: Wie sollten Beratungen und Untersuchungen dokumentiert werden?

    | Nur dokumentierte Leistungen gelten als erbrachte Leistungen - daher ist jeder Zahnarzt gesetzlich verpflichtet, die beim Patienten durchgeführten Maßnahmen sorgfältig aufzuzeichnen. Dies gilt nicht nur für die durchgeführten Behandlungen, sondern auch für alle Beratungs- und Aufklärungsgespräche. Leider entspricht die Dokumentation häufig nicht den rechtlichen Anforderungen. Diese finden sich unter anderem im § 630 f. Abs. 2 und § 630 h Abs. 3 des Patientenrechtegesetzes. |

     

    • § 630 f Abs. 2 Patientenrechtegesetz
    • § 630 h Abs. 3 Patientenrechtegesetz

    „Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.“

    „Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Abs. 1 oder Abs. 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Abs. 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.“

     

    Dokumentationsleitfaden zu Beratungen und Untersuchungen

    Mit dem nachfolgenden „Dokumentationsleitfaden“ geben wir den Zahnarztpraxen eine Hilfestellung für die tägliche Praxis. Bitte analysieren Sie Ihre bestehende Dokumentation im Hinblick auf die erforderliche Dokumentation. In diesem ersten Teil der Beitragsserie befassen wir uns mit Beratungen und Untersuchungen. Eines der obersten Gebote ist, dass der jeweilige Zahn bzw. die behandelte Region, die Dauer der Behandlung und die bei der Behandlung aufgetretenen Schwierigkeiten angegeben werden. Nur so kann die Abrechnung rechtssicher gestaltet und Honorarverluste können vermieden werden.