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  • · Fachbeitrag · Endodontie

    Analogleistung ‒ Entfernung nekrotischen Pulpengewebes: So dokumentieren Sie richtig

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Die Entfernung nekrotischen Pulpengewebes wird im Rahmen einer Wurzelbehandlung an avitalen Zähnen i. d. R. vor der eigentlichen Wurzelkanalaufbereitung durchgeführt. Da die Leistung weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten ist, ist sie gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog abzurechnen. Leider wird diese Leistung nur selten dokumentiert und somit auch nicht abgerechnet, was zu Honorarverlusten führt, die leicht zu vermeiden sind. |

     

    PKV-Verband hält Analogberechnung nach Nr. 2360 GOZ für angemessen

    Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hält sich mit der konkreten Empfehlung einer Analoggebühr zurück. Im Beschluss Nr. 9 des Beratungsforums für Gebührenrechtsfragen dagegen heißt es: „Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die Nr. 2360 GOZ (Vitalexstirpation) für angemessen.“

     

    MERKE | Das Beratungsforum für Gebührenrechtsfrag

    en besteht aus Vertretern der BZÄK, des PKV-Verbands sowie der Beihilfestellen. Somit ist die Erstattung der Leistung durch private Kostenträger i. d. R. auch gewährleistet. Die meisten privaten Kostenträger folgen der Empfehlung des PKV-Verbands: Eine Erstattung richtet sich nach der Nr. 2360 GOZ als Analogleistung.