· Fachbeitrag · Endodontie
Ist die Mehrkosten-Berechnung bei endodontischer Behandlung von Kassenpatienten zulässig?
| Verschiedene Empfehlungen zur Abrechnung endodontischer Leistungen und Materialien bei gesetzlich versicherten Patienten haben in Zahnarztpraxen zu Unsicherheiten über die korrekte Vorgehensweise geführt. In diesem Beitrag zeigen wir daher die aktuelle Rechtslage auf und erläutern, was bei der Abrechnung dieser Leistungen zu beachten ist. |
Die gesetzlichen Grundlagen
Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Behandlung ergibt sich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Verbindung mit dem Bema. Der Bema bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen.
In der vertragszahnärztlichen Versorgung besteht grundsätzlich ein Zuzahlungsverbot zu Leistungen. Ausnahmen hiervon sind in § 28 Abs. 2 SGB V für die Füllungstherapie und § 55 SGB V für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen bestimmt. In den Verträgen mit den Primär- und Ersatzkassen ist festgelegt, dass der Vertragszahnarzt von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern darf, wenn der Versicherte klar erkennbar verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden. Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vertragszahnarzt und dem Versicherten zu treffen.
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