· Fachbeitrag · Endodontie
Wurzelkanalbehandlung: Optimieren Sie Ihre Abrechnung mithilfe einer Behandlungscheckliste!
von Daniela Kohler, Rottenburg am Neckar, www.za-ds.de
| Bei der Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen gibt es verschiedene Möglichkeiten und viele mögliche GOZ-Positionen. Das Material wird in der Rechnung oft vergessen. Eine Leistung, die nicht dokumentiert ist, wurde faktisch auch nicht erbracht. Dies hat Konsequenzen für Ihr Honorar. Eine Behandlungscheckliste kann Sie bei der vollständigen Dokumentation und Abrechnung unterstützen. Außerdem kann sie ein Bindeglied zwischen Behandlungszimmer und Rezeption sein. Ideal ist der Einsatz von Checklisten aber auch für Azubis, neue Mitarbeiter und Assistenzzahnärzte. |
Privatliquidation: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Bevor eine Wurzelkanalbehandlung oder Revisionsbehandlung privat in Rechnung gestellt wird, müssen bei GKV-Patienten die folgenden Punkte zutreffen. Außerdem ist vorab eine Vereinbarung mit dem Patienten zu treffen.
- Eine Wurzelkanalbehandlung bei GKV-Patienten kann privat vereinbart werden, wenn sie außerhalb der Richtlinien erbracht wird. Dies kann der Fall sein, wenn die Aufbereitung und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals nicht bis nah an die Wurzelspitze erfolgen kann, die Zahnreihe bei versorgungsbedürftigen Molaren bereits unterbrochen ist, eine Freiendsituation vorliegt oder von Beginn an klar ist, dass vorhandener Zahnersatz erneuert werden muss.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig