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  • · Fachbeitrag · Faktorsteigerung

    GOZ-Begründungen: Füllungsleistungen

    von Anita Göbel, Hummeltal, dental-consulting.net

    | Zum klassischen Alltag jeder Zahnarztpraxis gehört wohl die Versorgung der Patienten mit Füllungen. Das Behandlungsspektrum ist auch hier weit gefächert: Unzählige Materialien und Techniken haben sich hier im Laufe der letzten Jahre entwickelt. In diesem Beitrag wollen wir auf die klassischen Füllungs- und Begleitleistungen aus Abschnitt C der GOZ eingehen und Ihnen Begründungen an die Hand geben, die bei der Rechnungs- und Honorargestaltung unterstützen können. |

    Hintergrund

    Von der Art und Qualität der Füllungen, wie sie im Jahr 1988 (als die erste GOZ in Kraft getreten ist) existierte, sind wir heute zum Glück weit entfernt. Es hat sich vieles verbessert (auch mit Aufnahme der Kompositfüllungen bei Novellierung der GOZ im Jahr 2012), aber es sind auch die Anforderungen und Behandlungskosten bei der Durchführung der Behandlung um ein Vielfaches gestiegen. Allein dies würde schon eine generelle Erhöhung der Honorierung verlangen, die zumindest vonseiten des Gesetzgebers bisher ausblieb. Ein Grund könnte sein, dass laut dem Statistischen Jahrbuch der KZBV im Jahr 2022 72,3 Prozent der GOZ-Leistungen nur zum 2,3-fachen Faktor liquidiert wurden und 10 Prozent sogar unter dem 2,3-fachen Faktor! Solange die Zahnärzteschaft hier nicht konsequent den 3,5-fachen Faktor anvisiert, ist auch mit einer Erhöhung der Honorierung durch den Gesetzgeber nicht zu rechnen.

    So erreichen Sie angemessene Honorare

    Immer wieder gibt es Erstattungsschwierigkeiten durch private Versicherungen oder Beihilfestellen. Mit der richtigen Begründung ersparen Sie sich und dem Patienten zusätzlichen Aufwand und ermöglichen reibungslose Abläufe. Wichtig ist, die Begründung patientenindividuell zu verfassen. Dennoch empfehlen wir ‒ wie auch in den vorhergehenden Beiträgen dieser losen Beitragsserie zu GOZ-Begründungen ‒, in allen Bereichen der GOZ eine Auswahl häufig auftretender Schwierigkeiten und Zeitaufwände als Begründungstexte in der Praxissoftware bei der jeweiligen GOZ-Leistung zu hinterlegen. Dies erleichtert die Leistungseingabe und erspart Ihnen das manuelle Erfassen von regelmäßig wiederkehrenden Begründungen. Die spätere Rechnungslegung wird dann von der Abrechnungskraft geprüft, ergänzt und angepasst. Dieses Vorgehen spart viel Zeit und Mühe, denn häufig wird der Faktor nicht erhöht, weil das Begründen mühsam erscheint.