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Neue Festzuschuss-Beträge rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft
| Mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die aktualisierte Festzuschuss-Richtlinie am 22.01.2021 rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen wurde um 2,53 Prozent auf nunmehr 0,9818 Euro erhöht. Die aktuellen Festzuschuss-Beträge finden Sie in der „Abrechnungshilfe für Festzuschüsse“ der KZBV ( iww.de/s4420 ). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 1 | ID 47089583