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  • · Fachbeitrag · GOZ-Novelle

    Die Abrechnung von endodontischen Leistungen nach der neuen GOZ

    | Auch im Bereich der endodontischen Leistungen hat es entscheidende Modifikationen gegeben. Nachfolgend erläutern wir Ihnen die neuen Positionen und geben erste wichtige Abrechnungshinweise und -beispiele. Wie gewohnt sind die Änderungen im Leistungstext durch Fettdruck hervorgehoben. |

     

    Nr.
    Leistung
    Punktzahl neu (alt)
    GOZ neu Gebühr in Euro (Faktoren)
    GOZ 1988 Gebühr in Euro (Faktoren)

    2350

    Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren

    290

    16,31 (1,0)

    37,51 (2,3)

    57,09 (3,5)

    16,31 (1,0)

    37,51 (2,3)

    57,08 (3,5)

    2360

    Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal

    110

    6,19 (1,0)

    14,23 (2,3)

    21,65 (3,5)

    6,18 (1,0)

    14,22 (2,3)

    21,65 (3,5)

    Abrechnungshinweis: Zu der Nr. 2360 ist der Zuschlag Nr. 0110 (22,50 Euro) für die Anwendung eines Operationsmikroskops berechnungsfähig.