· Fachbeitrag · GOZ-Novelle
Die Abrechnung von endodontischen Leistungen nach der neuen GOZ
| Auch im Bereich der endodontischen Leistungen hat es entscheidende Modifikationen gegeben. Nachfolgend erläutern wir Ihnen die neuen Positionen und geben erste wichtige Abrechnungshinweise und -beispiele. Wie gewohnt sind die Änderungen im Leistungstext durch Fettdruck hervorgehoben. |
Nr. | Leistung | Punktzahl neu (alt) | GOZ neu Gebühr in Euro (Faktoren) | GOZ 1988 Gebühr in Euro (Faktoren) |
2350 | Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren | 290 | 16,31 (1,0) 37,51 (2,3) 57,09 (3,5) | 16,31 (1,0) 37,51 (2,3) 57,08 (3,5) |
2360 | Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal | 110 | 6,19 (1,0) 14,23 (2,3) 21,65 (3,5) | 6,18 (1,0) 14,22 (2,3) 21,65 (3,5) |
Abrechnungshinweis: Zu der Nr. 2360 ist der Zuschlag Nr. 0110 (22,50 Euro) für die Anwendung eines Operationsmikroskops berechnungsfähig.
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