· Fachbeitrag · GOZ-Novelle
Novellierung der GOZ: Die wichtigsten Änderungen im Gebührenverzeichnis (Teil 2)
| Mit diesem Beitrag setzen wir die Erläuterung der wichtigsten Änderungen im Gebührenteil fort. | Einlagefüllungen in der Übersicht
Die Neustrukturierung der Füllungsleistungen mit und ohne Kompositmaterial
Die Füllungsleistungen werden neu strukturiert. Die Nrn. 2050, 2070, 2090 und 2110 bilden die plastischen Füllungen ohne Verwendung von Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik unterschiedlichen Umfangs ab.
Die Leistungen nach den Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 beschreiben die entsprechenden Füllungen unter Verwendung von Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik, das heißt insbesondere mit obligatorischer Lichtaushärtung und fakultativem Einsatz der Mehrschichttechnik. Der Begriff Adhäsivtechnik wird als Oberbegriff für die Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik und die Schmelz-Adhäsiv-Technik verwendet, so der Verordnungsgeber in der Begründung.
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