· Fachbeitrag · GOZ-Wissen
Geänderter GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer liegt vor
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
| Die Bundeszahnärztekammer hat Änderungen ihrer Kommentare vorgenommen. Dies betrifft sowohl den Kommentar zu den GOZ-Leistungen als auch den Kommentar zu den hochfrequenten GOÄ-Leistungen in der Zahnarztpraxis. Bei näherer Betrachtung der Übersicht zu den Änderungen ergeben sich einige gebührenrechtliche Aspekte, die von hoher Relevanz für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen sind. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die relevantesten Änderungen des Kommentars zur GOZ vor, in einem Folgebeitrag die Änderungen im GOÄ-Kommentar. |
Relevante Änderungen im Kommentar zur GOZ
Grundsätzlich wurden zunächst sowohl im Paragrafenteil als auch bei den einzelnen GOZ-Leistungen die jeweilig betreffenden Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen eingefügt. Bei den einzelnen Leistungsziffern ergeben sich folgende relevante Änderungen. Wichtig | Alle nachfolgend erwähnten Beschlüsse des Beratungsforums finden Sie online unter iww.de/s9938.
Nr. 0080 GOZ ‒ Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Nach den Bestimmungen der GOZ sind zur Nr. 0080 GOZ keine Materialkosten berechnungsfähig. In der neuen Kommentierung wurde aber ergänzend noch der Beschluss Nr. 11 eingefügt ‒ dieser bestätigt, dass Materialkosten, die die sogenannte Unzumutbarkeitsgrenze überschreiten, wie z. B. Oraquix®, zusätzlich berechnungsfähig sind.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig