· Fachbeitrag · Honoraranspruch
Die rechtssichere private Vereinbarung: Was gilt?
| Obwohl in den Praxen etabliert, wirft die rechtssichere private Vereinbarung immer wieder Fragen auf. PA fasst zusammen, worauf es dabei ankommt. |
Wann muss eine Vereinbarung getroffen werden?
Patienten haben immer Anspruch auf eine vertragszahnärztliche Versorgung. Der BEMA enthält alle Leistungen innerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung. Ist eine Leistung außerhalb des BEMA zahnmedizinisch notwendig oder vom Patienten gewünscht, ist mit dem Patienten eine rechtssichere Vereinbarung zu treffen. Nur dann hat die Praxis einen Honoraranspruch. Seit dem 01.07.2018 gilt für die Vereinbarung von Privatleistungen bei Kassenpatienten § 8 Abs. 7 BMV-Z einheitlich für primär- und ersatzkassenversicherte Patienten. Mit Abschluss der Vereinbarung wird der Kassenpatient zum Privatpatienten. Klären Sie den Patienten über die Behandlungsalternativen und deren Kosten besonders sorgfältig auf.
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