· Fachbeitrag · Refresher (Teil 3)
Die zahnärztliche Rechnung: Scheinbare Routine mit potenziellen rechtlichen Fallstricken!
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Um eine rechtskonforme Rechnung zu erstellen, sind einige Punkte zu beachten, die in § 10 GOZ definiert sind. Die Anforderungen sind sowohl gegenüber gesetzlich als auch gegenüber privat versicherten Patienten anzuwenden, um bei Auseinandersetzungen nicht schon aufgrund fehlerhafter Formalitäten ins rechtliche Hintertreffen zu geraten. In diesem Refresher geben wir in drei aufeinanderfolgenden Beiträgen einen Überblick über die wichtigsten Rechnungsinhalte. In Teil 1 ( PA 12/2024, Seite 14 ) haben wir ausführlich die Voraussetzungen von § 10 Abs. 1 GOZ behandelt, in Teil 2 folgten die Inhalte aus § 10 Abs. 2 GOZ ( PA 01/2025, Seite 12 ). In diesem dritten und letzten Teil beleuchten wir die Besonderheiten von § 10 Abs. 3 GOZ. |
§ 10 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOZ (steigern über 2,3-fach)
Nach § 10 Absatz 3 Satz 1 ist der Zahnarzt verpflichtet, bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes eine schriftliche Begründung auf die einzelne Leistung bezogen zu formulieren. Die Begründung muss für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar sein. Die Begründungen sind im Rechnungsformular gemäß Anlage 2 GOZ unter „Weitere Ausführungen soweit in Spalte Begründungen (Bgr.) Kennzeichen gesetzt wurde“ unter Bezugnahme auf entsprechende Kennzeichen in der Spalte „Bgr.“ [13 in der Rechnungsmaske] vorgesehen. Eine Begründung direkt unter den einzelnen Leistungen in der Rechnung ist aber auch möglich.
Die wesentlichen Aspekte zu den Begründungen (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände bei der Ausführung) sind in § 5 Abs. 2 GOZ aufgeführt. Eine „pauschale“ Begründung für den gesamten Behandlungsfall entspricht nicht den Erfordernissen des § 5 Abs. 2 GOZ.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig