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  • · Honoraroptimierung

    Aufwand für Schablonen nach Nrn. 9003/9005 GOZ analog berechnen: So dokumentieren Sie richtig

    Bild: ©ittipol - stock.adobe.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Für die schablonengestützte Implantation gibt es in der GOZ die Nrn. 9003 und 9005. Allerdings beschreiben beide Gebührenziffern nur die Verwendung der Schablone. Unberücksichtigt bleibt der Aufwand des Zahnarztes für deren Planung, Anfertigung und Anpassung. Dieser Aufwand ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Wie Sie durch richtige Dokumentation Honorarverluste vermeiden, erklärt dieser Beitrag. |

     

    Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ

    Beide Gebührenziffern gehören zum Abschnitt K der GOZ (Implantologische Leistungen). Materialkosten sind jeweils separat berechnungsfähig.

     

    • Nrn. 9003 und 9005: Inhalt und Bewertung
    GOZ
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    9003

    Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation

    100

    5,62 Euro

    12,94 Euro

    19,68 Euro

    9005

    Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer

    300

    16,87 Euro

    38,81 Euro

    59,05 Euro