· Honoraroptimierung
Aufwand für Schablonen nach Nrn. 9003/9005 GOZ analog berechnen: So dokumentieren Sie richtig
von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart
| Für die schablonengestützte Implantation gibt es in der GOZ die Nrn. 9003 und 9005. Allerdings beschreiben beide Gebührenziffern nur die Verwendung der Schablone. Unberücksichtigt bleibt der Aufwand des Zahnarztes für deren Planung, Anfertigung und Anpassung. Dieser Aufwand ist gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Wie Sie durch richtige Dokumentation Honorarverluste vermeiden, erklärt dieser Beitrag. |
Analogberechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ
Beide Gebührenziffern gehören zum Abschnitt K der GOZ (Implantologische Leistungen). Materialkosten sind jeweils separat berechnungsfähig.
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GOZ | Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
9003 | Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation | 100 | 5,62 Euro | 12,94 Euro | 19,68 Euro |
9005 | Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer | 300 | 16,87 Euro | 38,81 Euro | 59,05 Euro |
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