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  • · Honoraroptimierung

    Erhebung von Gingival- bzw. Parodontalindizes (Nr. 4005 GOZ): So dokumentieren Sie richtig

    Bild: ©Eric Fahrner - stock.adobe.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Die Erhebung eines Gingival- und/oder Parodontalindexes nach Nr. 4005 GOZ ist ein wichtiges und häufig angewandtes Verfahren zur Erkennung parodontaler Erkrankungen und deren Behandlungsbedürftigkeit bei Erwachsenen und Kindern. Der Befund wird i. d. R. sextantenweise mittels einer Messsonde erhoben. Fehler passieren nicht nur bei der unzureichenden Dokumentation der Messergebnisse, sondern auch dadurch, dass Abrechnungsbestimmungen falsch angewendet werden. Dies wiederum führt zu Honorarverlusten. |

     

    Nr. 4005 GOZ ist zweimal im Jahr berechnungsfähig ...

    Vielen Zahnarztpraxen ist nicht bekannt, dass die Nr. 4005 GOZ bzgl. der Häufigkeit kontrovers zur BEMA-Nr. 04 (Erhebung des PSI-Codes) abzurechnen ist. Die BEMA-Nr. 04 ist einmal in zwei Jahren berechnungsfähig, die Nr. 4005 GOZ dagegen zweimal im Jahr.

     

    ... und mit GKV-Patienten vereinbarungsfähig!

    Häufig fehlt auch das Wissen, dass die Nr. 4005 GOZ beim gesetzlich versicherten (GKV-)Patienten zusätzlich vereinbarungsfähig ist, wenn