· Fachbeitrag · Honoraroptimierung (Teil 1)
Verschenken Sie kein Honorar bei diagnostischen Leistungen und Füllungen
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
| In vielen Zahnarztpraxen wird regelmäßig Honorar verschenkt. Diese Tatsache führt bei Umrechnung auf das Jahr bei gerechneten 44 Arbeitswochen zu einem enormen Honorarverlust. In zwei Beiträgen schildern wir anhand von zwölf GOZ-Leistungen, wo (und in welcher Dimension) aufgrund einer fehlenden Dokumentation bzw. eines reduzierten Abrechnungswissens Honorarverluste entstehen. |
Diagnostische Leistungen
Nr. 6000a GOZ ‒ Fotos zu diagnostischen/therapeutischen Zwecken
In vielen Zahnarztpraxen werden Fotos zu unterschiedlichen Zwecken durchgeführt. Beispielhafte Indikationen für Fotos können sein:
- Dokumentationszwecke (Vorher-/Nachher-Situation)
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