· Implantologie
Socket Preservation mit autologem Knochen nach Nr. 9090 GOZ ‒ So rechnen Sie richtig ab
von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Geschäftsführerin AbrechnungPlus, Arnstadt, abrechnungplus.de
| Bei der Augmentation des Kieferknochens gilt körpereigener (autologer) Knochen heute als erste Wahl: Im Vergleich zu künstlichen (alloplastischen) Knochenersatzmaterialien werden Abwehrreaktionen gegenüber dem Augmentat vermieden. Auch die Infektanfälligkeit autologen Materials ist deutlich geringer. In der GOZ ist für die Gewinnung autologen Knochenmaterials die Nr. 9090 vorgesehen. Dieser Beitrag zeigt die Besonderheiten bei der Abrechnung der Leistung auf, grenzt sie zu anderen augmentativen GOZ-Ziffern ab und verdeutlicht die korrekte Abrechnung an einem Beispiel. |
Leistungsumfang der Nr. 9090 GOZ
Die häufigste Anwendung findet die Nr. 9090 GOZ bei der Füllung kleiner Knochendefekte (z. B. frische Extraktionsalveolen im Rahmen der Socket Preservation oder periimplantäre Knochendefekte) und bei der Weichteilunterfütterung ‒ jeweils mit autologem Knochen. Da es sich bei dieser Art der Augmentation ebenso um zahnlose Aufbaugebiete handeln kann, orientiert sich die Berechnung an der Breite eines Zahnes oder Implantats.
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Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Knochenschaber), Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung
Die Kosten eines einmal verwendbaren Knochenkollektors oder -schabers sind gesondert berechnungsfähig. | 400 | 22,50 Euro | 51,74 Euro | 78,74 Euro |
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