25.07.2018 · Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
K1 – den Kinderzuschlag nicht vergessen!
| GOZ und GOÄ enthalten neben Gebührenpositionen zur Berechnung zahnärztlicher bzw. ärztlicher Leistungen in einzelnen Bereichen auch Zuschlagspositionen. Dazu gehören z. B. Zuschläge für ambulantes Operieren, für die Anwendung eines Lasers oder eines OP-Mikroskops. Weniger im Fokus steht der Kinderzuschlag K1 – Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nrn. 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. |
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