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  • · Fachbeitrag · Konservierend-chirurgische Zahnheilkunde

    Die Abrechnung von Aufbaufüllungen und Stiftaufbauten: Der aktuelle Stand

    von Erika Reitz-Scheunemann, www.Training-mit-Biss.de 

    | In diesem Beitrag wird die Privatliquidation von Aufbaufüllungen, konfektionierten Stiftsystemen und zusätzlich die korrekte Berechnung von Mehrkosten bei GKV-Patienten erläutert. |

    Die konventionelle Aufbaufüllung

    Die Vorbereitung eines zerstörten Zahns mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone (GOZ-Nr. 2180) wurde - wie die folgende Übersicht zeigt - bei Novellierung der GOZ 2012 weder in der Leistungsbeschreibung noch in der Honorierung verändert. Durch die Präzisierung auf die kaufmännische Rundungsregel im § 5 Abs. 1 Satz 4 GOZ erfolgte im Centbereich eine entsprechende Umsetzung. In den Abrechnungsbestimmungen wurde konkretisiert, dass die Leistung nur einmal je Zahn berechnungsfähig ist.

     

    Nr.
    Leistung
    Gebühr in Euro
    GOZ 1. Januar 1988
    Gebühr in Euro
    GOZ 1. Januar 2012

    2180

    Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone

    8,44 (Faktor 1,0)

    19,40 (Faktor 2,3)

    29,52 (Faktor 3,5)

    8,44 (Faktor 1,0)

    19,40 (Faktor 2,3)

    29,53 (Faktor 3,5)

     *Beispielhafte Auswahl der Analogziffer aus dem Urteil des AG Charlottenburg