· Fachbeitrag · Konservierend-chirurgische Zahnheilkunde
Die Abrechnung von Aufbaufüllungen und Stiftaufbauten: Der aktuelle Stand
von Erika Reitz-Scheunemann, www.Training-mit-Biss.de
| In diesem Beitrag wird die Privatliquidation von Aufbaufüllungen, konfektionierten Stiftsystemen und zusätzlich die korrekte Berechnung von Mehrkosten bei GKV-Patienten erläutert. |
Die konventionelle Aufbaufüllung
Die Vorbereitung eines zerstörten Zahns mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone (GOZ-Nr. 2180) wurde - wie die folgende Übersicht zeigt - bei Novellierung der GOZ 2012 weder in der Leistungsbeschreibung noch in der Honorierung verändert. Durch die Präzisierung auf die kaufmännische Rundungsregel im § 5 Abs. 1 Satz 4 GOZ erfolgte im Centbereich eine entsprechende Umsetzung. In den Abrechnungsbestimmungen wurde konkretisiert, dass die Leistung nur einmal je Zahn berechnungsfähig ist.
Nr. | Leistung | Gebühr in EuroGOZ 1. Januar 1988 | Gebühr in EuroGOZ 1. Januar 2012 |
2180 | Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone | 8,44 (Faktor 1,0) 19,40 (Faktor 2,3) 29,52 (Faktor 3,5) | 8,44 (Faktor 1,0) 19,40 (Faktor 2,3) 29,53 (Faktor 3,5) |
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