· Konservierende Leistungen
Nr. 2130 GOZ ‒ oft erbracht, aber selten berechnet
von Anita Koschny, Bayreuth, dental-consulting.net
| Der Leistungsinhalt der Nr. 2130 GOZ wird in der privat liquidierenden Zahnarztpraxis häufig erbracht. Und doch fehlt es oft an ihrer Abrechnung. Das ist für das Praxisergebnis umso bedauerlicher, als dass die Nr. 2130 GOZ eine vergleichsweise hoch bewertete Gebührenposition ist, die zu erbringen für den Zahnarzt nur einen moderaten Aufwand bedeutet. |
Leistungsbeschreibung und Abrechnungsbestimmungen
Die Nr. 2130 GOZ ist berechnungsfähig für die Kontrolle und das Finieren/Polieren bestehender Restaurationen. Der GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer definiert den Begriff „Restaurationen“ als „plastische Füllungen“. Diese sind abzugrenzen von „Rekonstruktionen“ (Inlays, Kronen, Brücken), die zahntechnisch hergestellt werden.
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Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration | 104 | 5,85 | 13,45 | 20,47 |
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