· Fachbeitrag · Konservierende Leistungen
Speicheldichter Verschluss: Privatliquidation und Privatvereinbarung mit GKV-Patienten
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| Wird eine Kavität im Rahmen der Schmerzbehandlung provisorisch versorgt und speicheldicht verschlossen, so ist dafür bei Privatpatienten die Nr. 2020 GOZ berechnungsfähig. In bestimmten Fällen kann die Leistung auch mit gesetzlich versicherten (GKV-)Patienten privat vereinbart werden. Dieser Beitrag erläutert die Abrechnungsbestimmungen nach GOZ und die Voraussetzungen für die Privatvereinbarung. |
Abrechnungsbestimmungen nach GOZ
Die Nr. 2020 GOZ beschreibt den temporären speicheldichten Verschluss einer Kavität. Zum Leistungsinhalt gehört die Okklusionskontrolle und ‒ sofern erforderlich ‒ das vorherige Exkavieren der Kavität. Als Voraussetzung gilt die Verwendung eines speicheldichten Materials.
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Leistung | Punkte | 1,0-fach (Euro) | 2,3-fach (Euro) | 3,5-fach (Euro) |
Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität | 98 | 5,51 | 12,68 | 19,29 |
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