· Fachbeitrag · Konservierende Leistungen
Speicheldichter Verschluss: Abrechnung nach GOZ und BEMA in vier Fallbeispielen
von Angelika Schreiber, Hockenheim
| In bestimmten Fällen ist die Versorgung mit einem temporären speicheldichten Verschluss auch mit GKV-Patienten privat vereinbarungsfähig ( PA 07/2019, Seite 12 ). Dieser Beitrag vergleicht in vier Fallbeispielen die Abrechnungsmöglichkeiten der Nr. 2020 GOZ und der BEMA-Nr. 11/pV. |
1. Patient auf Durchreise
Ein Patient auf der Durchreise stellt sich mit Beschwerden vor. Bei Privatpatienten kann der speicheldichte Verschluss mit den Begleitleistungen liquidiert werden. Bei GKV-Patienten kann der pV/BEMA-Nr. 11 zum Quartalsende abgerechnet werden, da der Patient vom Hauszahnarzt weiterbehandelt wird.
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Sitzung | Zahn/Region | Leistungstext | GOZ/GOÄ-Nr. | BEMA-Nr. |
19.06. | regio 25 | Symptombezogene Untersuchung | 1 x Ä5 | ‒ |
Beratung | 1 x Ä1 | 1x Ä1 | ||
25 | Röntgenaufnahme (25 Approximalkaries) | Rö2 | 1 x Ä5000 | |
25 | Infiltrationsanästhesie | 0090 (plus Mat.-Kosten) | 1 x I | |
25 | Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Stillung einer übermäßigen Papillenblutung) | 1 x 2030 | 1 x bMF | |
25 | Exkavieren des kariösen Dentins und provisorischer Verschluss (speicheldicht) | 1 x 2020 | 1 x pV |
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