· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Die Erstattungsstelle behauptet, Ihre Rechnungslegung sei falsch: Wie können Sie reagieren?
von Erika Reitz-Scheunemann, Training mit Biss, Heidelberg
| Mit der Verordnung der GOZ im Januar 2012 wollte der Verordnungsgeber unter anderem die folgenden Ziele erreichen: Das Gebührenverzeichnis der GOZ sollte an die medizinische und technische Entwicklung angepasst und bisher häufig aufgetretene gebührenrechtliche Streitfälle sollten geklärt werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten der GOZ ist die Situation im gebührenrechtlichen Bereich allerdings oft unklar und es treten nach wie vor Streitfälle auf. In diesem Beitrag zeigen wir auf, wie Sie darauf reagieren können. |
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Ihr Patient ist mit Ihrer Behandlung zufrieden und hat eine korrekte GOZ-Rechnung erhalten. Über mögliche Erstattungsmodalitäten der Krankenversicherer wurde er vor Behandlungsbeginn mit allgemeinen Merkblättern aufgeklärt. Ihre regionale Zahnärztekammer stellt diese Merkblätter in der Regel zur Verfügung. Trotz dieser allgemeinen Information über die Diskrepanz zwischen Berechnungsmöglichkeit und Erstattungsverhalten ist Ihr Patient durch ein Schreiben der Erstattungsstelle irritiert, denn sie behauptet: „Die Rechnungslegung Ihres Zahnarztes ist nicht korrekt!“ Die Versicherung führt u. a. aus, dass die Begründung des Steigerungsfaktors nicht ausreichend sei. Außerdem wird die Möglichkeit der Analogberechnung negiert, die Auswahl der Analogposition beanstandet und die Berechnung bestimmter Materialien als nicht statthaft bezeichnet. |
Wie kann die Praxis reagieren?
Es besteht die Gefahr, dass trotz der vorausgehenden Information (Patienten-Merkblätter) das Vertrauen zwischen Zahnarzt und Patient teilweise empfindlich gestört wird. Aus diesem Grund empfehlen wir für den Einzelfall, eine Stellungnahme der Zahnärztekammer zu den strittigen Punkten einzuholen. Für die Zahnarztpraxis bedeutet dies zwar einen erheblichen Mehraufwand an Verwaltungsarbeit, aber das lohnt sich, denn es stehen die vertrauensvolle Patientenbeziehung und der gute Ruf der Praxis auf dem Spiel.
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