· Fachbeitrag · Kostenerstattung
Patienten mit Basistarif ‒ was ist zu beachten?
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Seit dem 01.01.2009 ist gemäß § 193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jede Person mit Sitz im Inland verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Basistarif gehört zu den sog.Sozialtarifen der privaten Krankenversicherungen (PKV). Hintergrund: Die PKVen müssen eine Grundversicherung mit bezahlbaren Beiträgen anbieten. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Leistungen in dieser Grundversicherung enthalten sind und was bei der Abrechnung zu beachten ist. |
Wer kann sich im Basistarif versichern lassen?
Ein Wechsel in den Basistarif ist für alle Privatversicherten möglich, die ihren Versicherungsvertrag nach 2009 abgeschlossen haben. Dabei haben sie die Wahl, bei ihrem Versicherer zu bleiben oder die Gesellschaft zu wechseln.
Versicherte, die vor 2009 ihren Vertrag abgeschlossen haben, können nur bei ihrer Versicherungsgesellschaft in den Basistarif wechseln, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Sie müssen mindestens 55 Jahre alt sein oder eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Ruhegeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen oder im Sinne des Sozialrechts hilfebedürftig sein. Für freiwillig gesetzlich Versicherte ist innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Wechsel möglich.
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