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  • · Fachbeitrag · Laborabrechnung

    So vermeiden Sie Fehler bei der Abrechnung von Aufbissbehelfen und Schienen nach BEB

    | Während die GOZ 2012 im Abschnitt H (Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen) beinahe genauso viele Gebührenpositionen für diese Leistungen enthält wie der BEMA, gibt es für die Laborleistungen in der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) deutlich mehr Ziffern als im Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL) der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Berechnung zahntechnischer Leistungen nach der BEB häufig Geld verschenkt, weil die Möglichkeiten nicht vollständig genutzt werden. Mit der korrekten Vorgehensweise befasst sich dieser Beitrag. |

    Die BEB-Kernpositionen zu Aufbissbehelfen und Schienen

    Die BEB sieht die folgenden Leistungen als Kernpositionen vor:

     

    BEB 97
    Leistungsbezeichnung
    BEB Zahntechnik

    7601

    Schiene tiefgezogen

    7.15.01.0

    7602

    Schiene tiefgezogen - zweiphasig -

    7.15.03.0

    7603

    Knirscherschiene aus Kunststoff

    xxx

    7604

    Knirscherschiene aus Weichkunststoff

    7.15.02.0

    7605

    Retentionsschiene

    7.15.07.0

    7606

    Medikamententrägerschiene

    7.15.01.0

    7611

    Schienungskappe aus Kunststoff

    xxxx

    7612

    Schienungskappe aus Metall

    xxxx

    7613

    Aufbisskappe aus Kunststoff

    xxxx

    7614

    Aufbisskappe aus Metall

    xxxx

    7621

    Adjustierte Aufbissschiene

    xxxx

    7622

    Aufbissschiene nach Schöttl

    xxxx

    7623

    Aufbissschiene nach Shore

    xxxx

    7624

    Aufbissplatte nach Schulz-Bongert

    7625

    Bissführungsplatte

    7.15.05.0 oder 7.15.04.0

     

    Zur Herstellung von Schienen benötigt man in der Regel drei Modelle. Diese werden nach der BEB-Nr. 0002 (Modell aus Superhartgips) berechnet; nach der BEB Zahntechnik ist dies die Nr. 1.01.02.0. Das Modell nach BEB-Nr. 0001 (Modell aus Hartgips) oder BEB Zahntechnik Nr. 1.01.01.0 kommt dabei nicht zum Ansatz, da diese Modellvariante nur für die Herstellung von Planungs- und Situationsmodellen aufgrund der Beschaffenheit (geringe Materialhärte) geeignet ist. Die Modelle entstehen einmal aus den jeweiligen Ober- und Unterkieferabformungen und das dritte Modell resultiert aus einem meist erforderlichen Dubliervorgang, der mit der BEB-Nr. 0241 (Dublieren eines Modells oder Modellteils) berechnet wird. Die BEB Zahntechnik sieht dafür die Nr. 1.04.01.0 vor. Daneben fallen als Praxismaterialien gemäß § 4 Abs. 3 GOZ die Kosten an, die tatsächlich für die Abformungen entstehen. Weiterhin fällt für Schienen und Aufbissbehelfe die Einstellung im Mittelwertartikulator an - es sei denn, die Leistung wird im gleichzeitigen Zusammenhang mit funktionsanalytischen bzw. -therapeutischen Leistungen erbracht.

     

    Nr. 7601: Schiene tiefgezogen (BEB Zahntechnik Nr. 7.15.01.0)

    Hierbei handelt es sich um eine okklusal nicht adjustierte Schiene, die im Tiefziehverfahren hergestellt wird. In der Regel wird diese Schienenvariante für Miniplast- und Parodontoseschienen angefertigt. Inwieweit die Einstellung im Mittelwertartikulator und das Duplikatmodell erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Behandlungsfall ab. Die dazugehörige GOZ-Nummer ist die 7000 (Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche).

     

    Nr. 7602: Schiene tiefgezogen, zweiphasig (BEB Zahntechnik Nr. 7.15.03.0)

    Bei dieser Variante besteht die Schiene aus verschiedenen Materialien. Aufgrund der zweiphasigen Beschaffenheit ist diese mit einem höheren Aufwand im Gegensatz zur Schiene nach BEB-Nr. 7601 anzufertigen. Auch sind meist die Materialkosten sehr hoch. Dies muss bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Die Schiene stellt eine zahntechnische Leistung zur GOZ-Nr. 7010 dar.

     

    Nr. 7603: Knirscherschiene aus Kunststoff

    Diese Schiene hat eine okklusal gestaltete Oberfläche. Hierzu ist die Einstellung im Mittelwertartikulator und das Duplikatmodell meist unverzichtbar. Werden weitere Aufbisse notwendig, sind diese zusätzlich abzurechnen. Für weitere Aufbisse könnten die BEB-Nrn. 7201 (Frontaler oder lateraler Aufbiss - hart) oder 7202 (Frontaler oder lateraler Aufbiss - weich) zum Ansatz kommen. Die Aufbisse sind dann einmal je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet abrechenbar. Die Eingliederung dieser Schiene berechtigt zur Abrechnung der GOZ-Nr. 7010 (Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche). Die BEB Zahntechnik sieht speziell für diese Schiene keine eigene Ziffer vor, sodass sie individuell aufgenommen und kalkuliert werden muss.

     

    Nr. 7604: Knirscherschiene aus Weichkunststoff (BEB Zahntechnik Nr. 7.15.02.0)

    Diese Schiene unterscheidet sich von der in der BEB-Nr. 7603 beschriebenen Leistung lediglich durch die Herstellung aus Weichkunststoff. Der Weichkunststoff kann zusätzlich berechnet werden. Auch dieser Aufbissbehelf löst den Ansatz der GOZ-Nr. 7010 aus.

     

    Nr. 7605: Retentionsschiene (BEB Zahntechnik Nr. 7.15.07.0)

    Die Retentionsschiene dient zur Verstärkung einer Rezidiv-Verhinderung, zum Beispiel nach abgeschlossener KFO-Behandlung. Das Herstellungsverfahren zu dieser Leistung ist in der BEB nicht explizit vorgegeben. Ebenso kann die Retentionsschiene mit oder ohne adjustierter Oberfläche gestaltet sein.

     

    Nr. 7603: Medikamententrägerschiene

    Die Medikamententrägerschiene dient als therapeutisches Hilfsmittel zum Beispiel bei einer Dauerbehandlung mittels Medikamenten. In verschiedenen Kommentaren wird diese Schienenvariante auch als Bleachingschiene beschrieben. Da das Bleachingmaterial allerdings kein Medikament darstellt, sollte für derartige Schienen eine andere Position gewählt bzw. eine eigenständige BEB-Nummer aufgenommen werden. Bei Medikamententrägerschienen müssen in der Regel die jeweiligen Zähne, über die sich die Schiene zieht, ausgeblockt werden. Das Ausblocken ist Inhalt der BEB-Nr. 0303 (Modell ausblocken). Die BEB-Nr. 0303 ist dabei einmal je Zahn oder Kieferteil berechenbar. Die BEB Zahntechnik sieht speziell für diese Schiene keine eigene Ziffer vor, einige Kommentare empfehlen aber die Nr. 7.15.01.0.

     

    Nrn. 7611 (Schienungskappe aus Kunststoff) und 7612 ( ... aus Metall)

    Schienungskappen werden einmal je Zahn und je nach Materialart (Kunststoff oder Metall) berechnet. Sie werden für eine temporäre Tragedauer festsitzend eingegliedert und sind okklusal nicht adjustiert. In der Regel muss die Oberfläche der Schienungskappe zusätzlich bearbeitet werden, um einen speziellen Haftverbund mit dem Zahn einzugehen. Dies kann mit den BEB-Nrn. 5307 (Metallfläche je Zahn konditionieren) bzw. 5309 (Kunststofffläche je Verbundstelle konditionieren) berechnet werden. Die BEB Zahntechnik sieht speziell für diese Schiene keine eigene Gebührennummer vor, sodass sie individuell aufgenommen und kalkuliert werden muss.

     

    Nrn. 7613 (Aufbisskappe aus Kunststoff) und 7614 (Aufbisskappe aus Metall)

    Im Gegensatz zu den Schienungskappen sind Aufbisskappen okklusal adjustiert. Auch diese sind einmal je Zahn und je nach Materialart (Kunststoff oder Metall) abzurechnen. Sie dienen meist zur temporären Bisshebungstherapie und können ebenfalls bei erforderlichem speziellem Haftverbund konditioniert werden, was zusätzlich mit den BEB-Nrn. 5307 oder 5309 berechnet wird. Die BEB Zahntechnik sieht speziell für diese Schiene keine eigene Ziffer vor, sodass sie individuell aufgenommen und kalkuliert werden muss.

     

    Nr. 7621: Adjustierte Aufbissschiene

    Diese Schiene hat eine okklusal gestaltete Oberfläche. Hierzu ist wiederum die Einstellung im Mittelwertartikulator und das Duplikatmodell meist unverzichtbar. Die Schiene enthält zur okklusalen Oberfläche eine Front- und Eckzahnführung. Werden weitere Aufbisse notwendig, sind sie zusätzlich abzurechnen. Für weitere Aufbisse könnten die BEB-Nrn. 7201 (Frontaler oder lateraler Aufbiss - hart) oder 7202 (Frontaler oder lateraler Aufbiss - weich) zum Ansatz kommen. Die Eingliederung dieser Schiene berechtigt zur Abrechnung der GOZ-Nr. 7010 (Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche). Die BEB Zahntechnik sieht für diese Schiene keine eigene Ziffer vor, sodass sie individuell aufgenommen und kalkuliert werden muss.

     

    Nr. 7622 (Aufbissschiene nach Schöttl), Nr. 7623 (Aufbissschiene nach Shore) und Nr. 7624 (Aufbissplatte nach Schulz-Bongert)

    Alle drei Schienen werden aus Kunststoff hergestellt. Sie werden vor allem im Zusammenhang mit funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen angefertigt. Die BEB Zahntechnik sieht speziell für diese Schienen auch keine eigene Ziffer vor, sodass sie individuell kalkuliert werden muss.

     

    Nr. 7625: Bissführungsplatte (BEB Zahntechnik Nr. 7.15.05.0 oder 7.15.04.0

    Die Bissführungsplatte stellt eine Schiene mit okklusalen Einbissen zur Führung der antagonistischen Zähne dar. Häufig werden an Bissführungsplatten noch Zähne und gegebenenfalls Halte- und Stützelemente angebracht.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 10 | ID 42756166