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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Darf die Ä2 neben der Ä3 berechnet werden?

    von Anita Göbel, Hummeltal, dental-consulting.net

    | FRAGE: Wir hatten in der Praxis kürzlich den Fall, dass die Mutter eines Kindes durch unsere Zahnärztin telefonisch sehr ausführlich zum Thema Fluoridierung beraten wurde. Nachdem sich die Mutter dann später am Tag entschlossen hatte, die häusliche Fluoridierung durchführen zu wollen, hat sie am gleichen Tag ein Rezept für elmex® Gelee in der Praxis abgeholt. Jetzt habe ich gelesen, dass die Ä2 nicht neben der Ä3 abrechenbar ist. Meines Erachtens handelt es sich hier aber um zwei getrennte Sitzungen. Wie lautet die korrekte Abrechnung? |

     

    Antwort: Sehen wir uns hierzu zunächst die beiden Leistungsbeschreibungen etwas näher an.

     

    • Ä2 (GOÄ)
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    1,8-fach
    2,5-fach

    Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen ‒ auch mittels Fernsprecher ‒ durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes

    30

    1,75 Euro

    3,15 Euro

    4,37 Euro

    Abrechnungsbestimmung

    Die Leistung nach Nummer 2 darf anlässlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden.