· Fachbeitrag · Neue Verfahren
Erstattungsproblematik ‒ Leistung ist angeblich wissenschaftlich nicht anerkannt
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
| Häufig erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen bestimmte zahnärztliche Leistungen nicht. Ein immer wieder vorgebrachtes Argument ist, dass die Leistung angeblich wissenschaftlich nicht anerkannt und somit medizinisch nicht notwendig ist. Oft handelt es sich hierbei um neue Methoden oder die Durchführung von zahnärztlichen Leistungen, die erst durch ein neues Verfahren oder Produkt möglich geworden sind. Diese neuen Leistungen werden häufig als Analogleistungen nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet ‒ für viele private Kostenträger ein „rotes Tuch“. |
Wie argumentieren private Kostenträger?
In den meisten Fällen erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen nur die Analogleistungen, die auch vom Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen bestätigt wurden (iww.de/s11411). Klassische Beispiele für nicht anerkannte Leistungen zu dieser Thematik sind:
- PRGF-Verfahren
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