· Fachbeitrag · Parodontalbehandlung
Das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochenersatzmaterial: Abrechnung
| Im Rahmen einer Parodontalbehandlung bei GKV-Versicherten nach den Bema-Bestimmungen können Leistungen, die im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten sind, zusätzlich zur vertragszahnärztlichen Leistung vereinbart werden (siehe PA 07 bis 09/2013). Nachfolgend stellen wir Ihnen die Berechnungsmöglichkeiten für das Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit Knochenersatzmaterial (zum Beispiel Cerasorb ® , Bio-Oss ® etc.) vor. |
Welche Vorgaben sind in den Richtlinien zu beachten?
Grundsätzlich sind die Richtlinien und das Wirtschaftlichkeitsgebot für eine Parodontalbehandlung im Rahmen der GKV zu beachten. Die Prognose muss günstig sein. Die Richtlinie Nr. 3 aus dem Abschnitt B. V. Systematische Behandlung von Parodontopathien führt hierzu folgendes aus:
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Wesentlich für eine günstige Prognose ist die Mitwirkung des Patienten (Nr. 4). Die Prognose ist für das gesamte Gebiss oder für einzelne Parodontien ungünstig bei weit fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75 Prozent oder einem Furkationsbefall von Grad 3. Die Prognose für die Therapie lokaler oder generalisierter Parodontopathien wird zusätzlich durch folgende Faktoren ungünstig beeinflusst:
Bei weit fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75 Prozent oder einem Furkationsbefall von Grad 3 ist bei gleichzeitigem Vorliegen eines Lockerungsgrades III in der Regel die Entfernung des Zahnes angezeigt. |
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