· Fachbeitrag · Parodontalbehandlung
So können Sie PAR-Nachbehandlung vollständig und korrekt berechnen
von Erika Reitz-Scheunemann, Training mit Biss
| Im Rahmen der Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen (GOZ-Nrn. 4070 bis 4038) werden häufig Leistungen erbracht und nicht berechnet. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Leistungsinhalte und die Berechnungsmöglichkeiten vor. |
Berechnung nach der GOZ-Nr. 4150
Die Kontrolle und Nachbehandlung von parodontalchirurgischen Leistungen aus dem Abschnitt E. „Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums“ wird grundsätzlich nach der GOZ-Nr. 4150 berechnet:
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