· Fachbeitrag · Parodontologie
Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen richtig abrechnen: Entfernung von Belägen
von Anita Koschny, Bayreuth, de‒consulting.net
| Mundschleimhauterkrankungen zu behandeln, gehört zu den Kernleistungen einer Zahnarztpraxis. Die lokale Anwendung von Salben, Spüllösungen und anderen Medikamenten ( PA 10/2019, Seite 8 ) ist dabei oft nur ein Teil des Therapiekonzepts. In vielen Fällen gilt es, mit manuellen oder maschinellen Verfahren Beläge zu entfernen, die Erkrankungen der Mundschleimhaut verursachen. Mögliche Leistungen sind hier die (supragingivale) Entfernung von Belägen (Nrn. 4050 und 4055 GOZ) und die (subgingivale) geschlossene parodontalchirurgische Therapie (Nrn. 4070 und 4075 GOZ). |
Supragingivale Entfernung von Belägen (Nrn. 4050/4055 GOZ)
Beläge wie Plaque und Zahnstein gelten als die häufigsten Auslöser von Zahnfleischentzündungen (für weitere Ursachen und Risikogruppen siehe die Website der KZBV, online unter iww.de/s3077). Deshalb ist zur Vorbeugung von Mundschleimhauterkrankungen und einer Parodontitis die regelmäßige Zahnvorsorge und Entfernung von Belägen notwendig. Die GOZ unterscheidet über die Nrn. 4050 und 4055 zwischen einwurzeligen Zähnen (einschließlich Implantaten und Brückengliedern) und mehrwurzeligen Zähnen.
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GOZ | Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
4050 | Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied | 10 | 0,56 Euro | 1,29 Euro | 1,97 Euro |
4055 | Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn | 13 | 0,73 Euro | 1,68 Euro | 2,56 Euro |
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