· Fachbeitrag · Parodontologie
Die Abrechnung moderner parodontologischer Leistungen nach BEMA und GOZ
von Janine Schubert, BFS health finance GmbH, Dortmund
| Im November 2017 wurde ein neues Konzept für die Behandlung von Parodontalerkrankungen bei GKV-Versicherten verabschiedet. Es ist von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) erarbeitet worden und soll der Zahnärzteschaft als Grundlage für eine Neuausrichtung der Parodontitisbehandlung bei GKV-Versicherten dienen. Im folgenden Beitrag wird die Abrechnung der Leistungen unter Berücksichtigung des neuen PAR-Versorgungskonzepts vorgestellt. |
PAR-Behandlung: Mehr Leistungen können privat mit den Patienten vereinbart werden
Im Jahr 2017 waren 72,26 Mio. Menschen in Deutschland gesetzlich und nur 8,77 Mio. privat krankenversichert. (Quelle: statista Das Statistik-Portal). Die weitaus überwiegende Zahl der Patienten einer Zahnarztpraxis ist folglich GKV-versichert. Daher gilt meistens der Grundsatz, dass die erbrachten Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen.
Gleichzeitig werden moderne parodontologische Behandlungskonzepte in einer erfolgreichen Zahnarztpraxis immer wichtiger. Dabei nehmen Behandlungen wie die antimikrobielle photodynamische Therapie (aPDT) oder die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) mit ärztlichem Gespräch und engmaschiger Reevaluation immer mehr Raum ein. Diese Leistungen finden sich nicht in der aktuellen Behandlungs-Richtlinie wieder. Das ärztliche Gespräch und die UPT werden aber nun im neuen PAR-Konzept berücksichtigt.
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