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  • · Fachbeitrag · Parodontologie

    Erläuterungen und Abrechnungshinweise zu den Par-Leistungen in der neuen GOZ

    | Auch im Abschnitt E der neuen GOZ hat es eine Reihe von Änderungen bzw. Ergänzungen gegeben, die hier erläutert und anhand von Beispielen veranschaulicht werden. Die Änderungen im Leistungstext sind wieder durch Fettdruck hervorgehoben. |

    Allgemeine Bestimmungen

    Die Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt E wurden nahezu komplett neu gefasst. Im Wesentlichen werden die in den einzelnen Leistungen desAbschnitts E enthaltenen und nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen der primären Wundversorgung konkretisiert und diejenigen Materialien beschrieben, die gesondert berechnet werden können. Konkret gilt nun:

     

    • 1. Die primäre Wundversorgung (zum Beispiel Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens, Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, ggf. Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt E und nicht gesondert berechnungsfähig.