· Fachbeitrag · Prävention
Früherkennungsuntersuchungen & Co. bei privat versicherten Kleinkindern
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Seit dem 01.07.2019 können individualprophylaktische Präventionsleistungen in der Zahnarztpraxis auch für Kleinkinder ab dem sechsten Lebensmonat zulasten der GKV erbracht und abgerechnet werden. Doch wie steht es um die Berechnungsmöglichkeit der GOZ, wenn privat versicherte Kleinkinder zur Behandlung in der Praxis sind? |
Präventionsmaßnahmen
Vorbeugende Maßnahme sind im Rahmen der Kinderzahnheilkunde von wesentlicher Bedeutung. Sie bilden bereits bei Kleinkindern den Grundstein für die spätere Zahngesundheit. Alle Leistungen setzen grundsätzlich die Einzelunterweisung voraus.
Vor Behandlungsbeginn
Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig und können grundsätzlich kein Vertragspartner des Zahnarztes werden. Aber auch bei Kindern zwischen 7 und 18 Jahren sollte zur Absicherung honorarrechtlicher Ansprüche im Vorfeld geklärt sein, ob die Eltern der Behandlung zugestimmt haben. Details zu Behandlungsverträgen bei Kindern lesen Sie in PA 11/2022, Seite 14.
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