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  • · Privatliquidation

    Beihilfe und Schwellenwertüberschreitung: Welche Begründungen werden akzeptiert?

    Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Ein einheitliches Beihilferecht existiert in Deutschland nicht. Vielmehr gibt es auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen verschiedene Beihilferichtlinien. Diese stellen schon immer besondere Bedingungen an die Begründung des Steigerungsfaktors. Daneben gibt es eine inzwischen umfangreiche Rechtsprechung zu Einzelfragen bei Schwellenwertüberschreitungen. Dieser Beitrag gibt dazu einen Überblick. |

    Die Beihilfe ‒ Sonderfall in der privaten Krankenversicherung

    Für Beamte ergibt sich mit Blick auf die private Krankenversicherung eine Besonderheit, denn diese Berufsgruppe ist beihilfeberechtigt. Für die Kosten der Behandlung wird ein Zuschuss ‒ keine komplette Kostenübernahme vom jeweiligen Dienstherrn gewährt. In der Regel werden nur 50 Prozent gewährt (für Ehepartner und Kinder sind es meistens 70 bzw. 80 Prozent). Die restlichen Kosten sind mit einem Beihilfeergänzungstarif einer privaten Krankenversicherung abzudecken.

    Überschreiten des Schwellensatzes

    Ein Überschreiten des Schwellenwerts ist nur zulässig, wenn Besonderheiten ‒ d. h. Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie die Umstände bei der Ausführung ‒ im jeweils konkreten Behandlungsfall gerade in Abweichung von der großen Mehrzahl der Behandlungsfälle dies rechtfertigen. (Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Bayreuth vom 26.06.2018, Az. B 5 K 17.435).