· Fachbeitrag · Privatliquidation
Die Analogabrechnung: Was hat sich durch die neue GOZ geändert?
| Mit der Novellierung der GOZ wurde auch die Analogabrechnung teils neu strukturiert. Während einige Aspekte die Abrechnung nun erleichtern sollten, wurden auch nicht unerhebliche Neuerungen eingeführt, die zwingend zu beachten sind, um eine rechtssichere Liquidation erstellen zu können. |
Die aktuelle Regelung in der neuen GOZ
Die Analogabrechnung ist in der GOZ wie folgt geregelt:
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Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet werden. Sofern auch eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung im Gebührenverzeichnis dieser Verordnung nicht enthalten ist, kann die selbstständige zahnärztliche Leistung entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der in Absatz 2 genannten Leistungen des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden. |
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