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  • · Nachricht · Privatliquidation

    Die Corona-Hygienepauschale wird bis zum 30.06.2021 verlängert

    | Die Corona-Hygienepauschale wird erneut um drei Monate verlängert, diesmal bis 30.06.2021. Darauf hat sich das von Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe getragene „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen“ verständigt. Die Regelung war ursprünglich bis zum 31.03.2021 befristet. Unverändert kann hierfür die Nr. 3010a GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) angesetzt werden (siehe auch PA 01/2021, Seite 1). |

    Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 1 | ID 47306746