· Nachricht · Privatliquidation
Die Corona-Hygienepauschale wird bis zum 30.06.2021 verlängert
| Die Corona-Hygienepauschale wird erneut um drei Monate verlängert, diesmal bis 30.06.2021. Darauf hat sich das von Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe getragene „Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen“ verständigt. Die Regelung war ursprünglich bis zum 31.03.2021 befristet. Unverändert kann hierfür die Nr. 3010a GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro) angesetzt werden (siehe auch PA 01/2021, Seite 1). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2021 | Seite 1 | ID 47306746